Anspruch auf Hilfsmittel – Kostenübernahme durch Krankenkasse
Ob Rollstuhl, Hörgerät oder Orthese – viele Menschen sind im Alltag auf medizinische Hilfsmittel angewiesen. Doch wer übernimmt die Kosten dafür? Und wie sieht der rechtliche Anspruch aus? In diesem Beitrag klären wir, wann die Kosten für ein Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden und was Versicherte beispielsweise bei dem Antrag auf Hilfsmittel beachten sollten.
Was sind Hilfsmittel und wer kann sie beantragen?
Hilfsmittel sind Produkte, die eine körperliche Einschränkung ausgleichen, lindern oder einer Verschlimmerung entgegenwirken sollen. Sie bieten Betroffenen im Alltag eine Unterstützung, sorgen für mehr Lebensqualität und können bei der Behandlung von Krankheiten helfen. Als Hilfsmittel gelten unter anderem:
- Prothesen und Orthesen
- Rollatoren, Rollstühle
- Sehhilfen
- Inhalationsgeräte
- Hörhilfen
- Pflegehilfsmittel
Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland einen Antrag auf medizinisch notwendige Hilfsmittel stellen. Voraussetzung, vor allem für eine Kostenübernahme oder Zuzahlung durch die Krankenkasse ist, dass das Hilfsmittel als medizinisch notwendig gilt, ärztlich verordnet wurde und im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt ist. Der letzte Punkt, ist jedoch nicht zwingend entscheidend, denn es gibt Hilfsmittel, die beispielsweise aufgrund ihrer Neuheit noch gar nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Ebenso kann die Individualität des Hilfsmittels es unmöglich machen, dieses mit einer standardisierten Hilfsmittelnummer zu versehen.
Bei der MyoPro®, der myoelektrischen Orthese für Arm und Hand bei Lähmung oder Spastik, greift der erste Fall. Sie ist noch nicht mit einer Hilfsmittelnummer gelistet, da sie verhältnismäßig neu auf dem Markt ist. Diese Tatsache sollte Betroffene jedoch nicht zurückschrecken. Mehrere Sozialgerichtsurteile haben bestätigt, dass die Kosten der MyoPro® auch ohne offizielle Hilfsmittelnummer von der Krankenkasse übernommen werden. Das Urteil basiert auf dem Grundsatz der individuellen medizinischen Notwendigkeit. Demnach haben Betroffene einen Anspruch auf Versorgung, wenn das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist, um die Behinderung auszugleichen.
Kostenübernahme der MyoPro®: So läuft die Beantragung ab
Wichtig für den Antrag auf das Hilfsmittel sind die Feststellung der Eignung sowie weitere Maßnahmen. Die Kostenübernahme zum Erhalt der MyoPro® läuft dabei wie folgt ab:
- Zunächst werden Sie mit einem Myomo-Experten ein Vorgespräch führen. Dieses kurze Gespräch hat zum Ziel zu ermitteln, ob Sie tendenziell für die Orthese geeignet sind.
- Das Urteil des Vorgesprächs fällt positiv aus und wir vereinbaren einen Termin zu einem kostenlosen Eignungstest bei einem unserer Partner in Ihrer Nähe. Während des Eignungstest werden Ihre Muskelsignale (EMG-Signale) gemessen und Sie testen die MyoPro®. Dieses erste Ausprobieren soll helfen, herauszufinden, ob Sie in der Lage sein werden, die Orthese zu bedienen.
- Mit dem Ergebnis des positiven Eignungstest kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung für die Hilfsmittelversorgung ausstellen.
- Mit diesen beiden Dokumenten kann das Hilfsmittel beim Kostenträger beantragt werden. Bei der Antragsstellung werden Sie von unserem zertifizierten Partner der Orthopädietechnik unterstützt. Er ist während des gesamten Prozesses stets an Ihrer Seite und hilft bei sämtlichen Formalitäten – von dem ersten Kontakt bis hin zur Genehmigung, Anfertigung und Anpassung.
- Hat die Krankenkasse Ihren Antrag genehmigt, kann die Orthese angefertigt werden. Dazu werden Ihre Maße genommen und ein Handscan erstellt, um auf dieser Grundlage die MyoPro® maßanzufertigen.
- Im letzten Schritt, und ebenfalls Teil der Kostenübernahme, ist die Ausbildung im Gebrauch der Orthese. Die erste Einweisung der MyoPro® erhalten Sie noch bei Ihrem Orthopädietechniker. Danach beginnt dann die Ausbildung im Gebrauch bei einem zertifizierten Therapeuten in Ihrer Nähe stattfindet und bei dem Sie lernen, die MyoPro® eigenständig anzulegen und zu bedienen.
Haben Sie weitere Fragen zur Antragstellung oder Kostenübernahme, kontaktieren Sie uns gerne. Möchten Sie herausfinden, ob die MyoPro® für Sie geeignet ist, können Sie auch zunächst unseren Selbsttest machen.