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Indikation

Der Begriff Indikation stammt von dem lateinischen Begriff indicare und meint „anzeigen“. Er wird vor allem in der Medizin und Pharmazie verwendet. Eine Indikation beschreibt den medizinischen Grund oder die Notwendigkeit für eine bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahme, Therapie oder einen Eingriff. Sie gibt an, unter welchen Bedingungen oder bei welchen Symptomen eine Behandlung sinnvoll und angezeigt ist. Sie gibt jedoch nicht die Symptome eines Krankheitsbildes, eines Leidens oder eines Gesundheitszustandes an und ist daher davon abzugrenzen.

In der Medizin bezeichnet die Indikation den Hinweis darauf, dass eine bestimmte Erkrankung, Verletzung oder ein Symptom eine therapeutische Maßnahme erfordert. Sie dient dem Arzt als Leitlinie für die Auswahl der passenden Behandlungsstrategie, basierend auf einer Diagnose, dem aktuellen Gesundheitszustand des Patienten und den verfügbaren Therapieoptionen. Beispielsweise ist die Einnahme eines Antibiotikums indiziert, wenn ein bakterieller Infekt vorliegt. Bei einer Blinddarmentzündung ist eine Operation indiziert, um Komplikationen wie einen Blinddarmdurchbruch zu verhindern.

Arten von Indikationen

Eine Indikation kann in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, darunter Notfallindikation, vitale, absolute sowie relative Indikation. Eine Notfallindikation liegt vor, wenn sofortige diagnostische oder therapeutische Maßnahmen aufgrund eines lebensbedrohlichen sowie akuten Zustandes erforderlich werden. Bei der vitalen Indikation liegt ebenfalls eine lebensbedrohliche Situation vor. Bleiben die notwendigen Maßnahmen aus, so kann dies innerhalb eines absehbaren Zeitraums zum Eintritt des Todes führen. Die absolute sowie relative Indikation sind nicht lebensbedrohlich, bedürfen aber dennoch Maßnahmen, um im Falle einer absoluten Indikation negative gesundheitliche Folgen zu reduzieren. Im Falle einer relativen Indikation besteht keine Notwendigkeit, therapeutische Maßnahmen zu ergreifen, jedoch können diese für den Patienten von Vorteil sein.

Abgrenzung zu Kontraindikation

Die Kontraindikation unterscheidet sich wesentlich von der Indikation. Sie beschreibt, wann eine Behandlung oder ein Medikament nicht angewendet werden darf, weil sie dem Patienten schaden könnte. Eine Kontraindikation kann absolut oder relativ sein. Bei einer absoluten Kontraindikation ist die Therapie unter keinen Umständen erlaubt. Bei der relativen Kontraindikation wird die Therapie nur im Einzelfall angewandt, wenn diese mehr nützt als schadet.

Der Begriff Kontraindikation kann auch im Zusammenhang mit der MyoPro® fallen. Der potenzielle Anwender muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die myoelektrische Orthese bedienen zu können. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die MyoPro® keine oder nur bedingt im Alltag unterstützen. Als Folge eines Schlaganfalls kann eine Epilepsie eintreten. Sie ist grundsätzlich keine absolute Kontraindikation, sondern vielmehr eine relative Kontraindikation. In ärztlicher Abklärung kann das Orthesensystem auch im Einzelfall bei einer bestehenden Epilepsie verwendet werden.

Andererseits kann die MyoPro® ebenfalls als therapeutische Maßnahme, also als Indikation angesehen werden. Dies ist der Fall, wenn die Orthese nachweislich eine Unterstützung in puncto Alltag und Selbstständigkeit bieten kann.