Kostenübernahme der MyoPro®

MyoPro®: Kostenübernahme durch Unfall- und Krankenkassen

Mehrere Gerichtsurteile bestätigen, dass es sich bei der MyoPro® Orthese um ein orthopädisches Hilfsmittel zum unmittelbaren Ausgleich von Behinderungen handelt. Dementsprechend wird die Kostenübernahme der MyoPro® bei entsprechender Eignung von deutschen Kranken- sowie Unfallkassen übernommen. Dies wurde bereits bei mehreren deutschen Krankenkassen wie der DAK, Barmer oder Mobil-Kasse erwirkt. Neben der MyoPro® Orthese beinhaltet die Kostenübernahme zudem die dazugehörige Ausbildung im Gebrauch.

MyoPro® Orthese als orthopädisches Hilfsmittel

Als orthopädisches Hilfsmittel dient die MyoPro® Orthese Schlaganfallpatienten, Betroffenen einer Verletzung des Plexus brachialis oder einer anderen neuromuskulären Erkrankung oder Verletzung mit Lähmungsfolge oder Spastik in Arm und Hand als Unterstützung im Alltag. Das myoelektrische Orthesensystem erbringt damit einen Behinderungsausgleich und zugleich mehr Selbstständigkeit. Dank der innovativen Technologie kann der gelähmte oder spastische Arm wieder eingesetzt werden, um alltäglich anfallende Aufgaben wieder beidhändig ausführen zu können. Die Wichtigkeit der MyoPro® Orthese zeigt sich bereits beim Einsatz der bisher versorgten Anwender in ganz Deutschland. Die Relevanz der Orthese für seinen Anwender haben bisher mehrere Sozialgerichtsurteile bestätigt. Somit wurden bereits verschiedene Krankenkassen aufgefordert, die Kosten der Orthese und des MyoCare Versorgungspakets, das eine Ausbildung im Gebrauch beinhaltet, zu übernehmen. Der Preis des Orthesensystems variiert von Fall zu Fall, da die Orthese individuell für den Patienten gefertigt wird. Die Erwirkung der Kostenübernahme der verschiedenen Krankenkasse hilft anderen potenziellen MyoPro®-Anwendern ebenfalls eine Genehmigung von ihrer Krankenkasse zu erhalten.

Experten unterstützen bei der Antragstellung

Sowohl die Myomo-Experten als auch unsere deutschlandweiten zertifizierten Partner in Form von Sanitätshäusern, Orthopädietechnikern sowie Ergo- und Physiotherapeuten unterstützen ihre Patienten bei der Antragstellung, um eine eigene MyoPro® Orthese zu erhalten. Bei festgestellter Eignung wird zunächst eine Verordnung zur Hilfsmittelversorgung des Arztes benötigt ehe der Antrag auf Kostenübernahme bei der Unfall- oder Krankenkasse gestellt werden kann. Manche Kostenträger genehmigen als Zwischenschritt eine längere Erprobung mit der MyoPro® Orthese, damit der Anwender in dieser Phase perspektivisch bestätigt, dass das Orthesensystem ihm einen Gebrauchsvorteil bringen kann. Diese längere Erprobung wird durch unsere Experten sowie geschulten Experten begleitet. Dazu zählen eine Einweisung sowie ein spezielles Orthesen-Training, damit der Nachweis für die Kostenträger erbracht werden kann.