MyoPro® auf Rezept – Eine Versorgungsoption für Patientinnen und Patienten mit Arm- und Handlähmung nach Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall bleibt bei vielen Patientinnen und Patienten die Funktion der oberen Extremität dauerhaft eingeschränkt. Trotz intensiver Therapie gelingt es häufig nicht, den betroffenen Arm wieder aktiv in den Alltag zu integrieren. Besonders bei bestehender Spastik wird der Arm oftmals kaum noch genutzt. Für Betroffene bedeutet dies nicht nur funktionelle Einschränkungen, sondern häufig auch einen erheblichen Verlust an Selbstständigkeit.
Wenn klassische Therapieansätze ausgeschöpft sind, können moderne Hilfsmittel nach einem Schlaganfall einen neuen, wertvollen Anreiz darstellen. Die MyoPro® bietet als myoelektrische Orthese eine innovative Möglichkeit, motorische Funktionen aktiv zu unterstützen. Für viele Betroffene stellt dieses Hilfsmittel nach einem Schlaganfall eine wertvolle Alltagsstütze da. Die MyoPro® Orthese kann dabei unterstützen, den gelähmten Arm wieder aktiv einzusetzen – auch bei bestehender Spastik.
Wenn Spastik den Alltag bestimmt
Gerade Patientinnen und Patienten mit Spastik gelten häufig als schwierig zu versorgen. Die erhöhte Muskelspannung führt dazu, dass der Arm dauerhaft gebeugt oder nur eingeschränkt beweglich ist. In der Folge wird der betroffene Arm im Alltag immer weniger eingesetzt. Nicht selten entwickelt sich daraus ein Teufelskreis: Weniger Nutzung führt zu weiterer funktioneller Einschränkung.
Die MyoPro® setzt genau an dieser Stelle an. Die Orthese nutzt vorhandene Muskelsignale des gelähmten Arms und verstärkt diese, um Bewegungen von Hand und Ellenbogen zu ermöglichen. Selbst minimale Muskelaktivität kann ausreichen, um die Orthese zu steuern.
Für viele Patientinnen und Patienten fühlt sich die Unterstützung durch die Orthese wie eine „Servolenkung für den Arm“ an. Die Kontrolle bleibt dabei vollständig beim Anwender, die Orthese unterstützt lediglich die gewünschte Bewegung. Mit der Orthese können Personen mit einem gelähmten Arm oder einer bestehenden Spastik wieder funktionelle Bewegungen ausführen, etwa Gegenstände greifen, den Arm stabilisieren oder beidhändige Tätigkeiten durchführen.
Vor der Verordnung: Die Eignungsprüfung
Ein wichtiger Aspekt für Ärztinnen und Ärzte: Vor der ärztlichen Verordnung der MyoPro® auf Rezept erfolgt ein persönlicher Eignungstest. Dabei wird überprüft, ob Patientinnen und Patienten die Voraussetzungen für die Nutzung der MyoPro® erfüllen und von der Versorgung profitieren können. Im Rahmen dieses Tests werden unter anderem Muskelaktivität, Bewegungsumfang und funktionelle Einsatzmöglichkeiten bewertet. Wird eine Eignung festgestellt, kann anschließend die ärztliche Verordnung erfolgen.
Dieses Vorgehen hat einen entscheidenden Vorteil: Die Verordnung erfolgt gezielt und auf stabiler, medizinischer Grundlage. Für Ärztinnen und Ärzte entsteht dadurch kein zusätzlicher diagnostischer Aufwand.
MyoPro® auf Rezept als Hilfsmittelversorgung nach §33 SGB V
Die MyoPro® ist ein medizinisches Hilfsmittel zum unmittelbaren Ausgleich einer Behinderung gemäß §33 SGB V. Die Verordnung erfolgt daher als Hilfsmittel und belastet nicht das Heilmittelbudget.
Die MyoPro® ersetzt keine Therapie. Vielmehr ermöglicht die Orthese Patientinnen und Patienten, den gelähmten Arm auch außerhalb der Therapie aktiv einzusetzen. Ziel ist die funktionelle Unterstützung im Alltag und die Integration des betroffenen Arms in alltägliche Bewegungsabläufe.
Wie wird die MyoPro® auf Rezept verschrieben?
Ist die Eignung festgestellt, genügt eine reguläre Hilfsmittelverordnung der MyoPro® auf Rezept. Das kann zum Beispiel so aussehen: „1 myoelektrische Ganzarmorthese Typ MyoPro® nach Maß“.
Der weitere Versorgungsprozess wird anschließend durch das Sanitätshaus in Zusammenarbeit mit dem Hersteller organisiert. Dazu gehören unter anderem die Antragstellung bei der Krankenkasse, die Anpassung der Orthese und die Ausbildung im Gebrauch.
Für Ärztinnen und Ärzte entsteht dadurch nur ein geringer organisatorischer Aufwand. Eine technische Begründung, ein Kostenvoranschlag oder eine separate Antragstellung sind in der Regel nicht erforderlich.
Für welche Patientinnen und Patienten ist die MyoPro® geeignet?
Die MyoPro® wird häufig als Hilfsmittel nach einem Schlaganfall eingesetzt, findet aber auch bei zahlreichen anderen neurologischen Erkrankungen Anwendung, darunter:
- Plexusläsion
- Schädel-Hirn-Trauma
- Zerebralparese
- Rückenmarksverletzungen
- andere neurologisch bedingte Lähmungen
Ziel der Versorgung ist es, den betroffenen Arm wieder funktionell in den Alltag zu integrieren und alltagsrelevante Bewegungen zu ermöglichen.
MyoPro® – zusätzliche Versorgungsoption im klinischen Alltag
Für Ärztinnen und Ärzte stellt die MyoPro® eine zusätzliche Versorgungsoption dar, insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit dauerhaft eingeschränkter Armfunktion nach neurologischen Ereignissen.
Durch den vorangehenden Eignungstest, die strukturierte Versorgung und den geringen organisatorischen Aufwand ist die Verordnung der MyoPro® auf Rezept grundsätzlich unkompliziert. Gleichzeitig bietet die MyoPro® Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, den betroffenen Arm wieder aktiver im Alltag einzusetzen und mehr Selbstständigkeit zurückzugewinnen.




